Für Unfallgeschädigte
Ihr Schaden, unsere Aufgabe.
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat Anspruch auf mehr als eine Reparatur. Wir holen alles heraus, was Ihnen zusteht, und nehmen Ihnen dabei den Papierkram komplett ab.
Typische Fragen am Tag danach
- Darf ich die Werkstatt selbst aussuchen?
- Wer beauftragt und bezahlt das Gutachten?
- Was zahlt die gegnerische Versicherung wirklich?
- Bekomme ich einen Ersatzwagen?
- Lohnt sich ein Anwalt bei einem Blechschaden?
Die Antworten liefern wir.
Ein kurzes Online-Formular genügt. Danach sichtet ein Anwalt Ihren Fall, und Ihr Ansprechpartner erklärt Ihnen am Telefon, was Ihnen zusteht und was als Nächstes passiert.
Ohne eigene Schuld zahlt die Haftpflicht der Gegenseite üblicherweise auch den Anwalt.
Vom Unfall zur Regulierung in drei Schritten
Schaden melden
Online-Formular ausfüllen, absenden, fertig. Rechnen Sie mit etwa fünf Minuten, auch am Handy.
Wir sortieren
Ein Anwalt sichtet Haftung und Ansprüche, legt fest, ob ein Gutachten nötig ist, und bereitet die Regulierung vor.
Sie hören von uns
Ihr Ansprechpartner ruft Sie an, erklärt die nächsten Schritte und bleibt bis zur Auszahlung an Ihrer Seite.
Ansprüche, die oft vergessen werden
Die Versicherung der Gegenseite zahlt nicht von sich aus alles. Diese Positionen prüfen wir bei jedem Fall:
Reparaturkosten
Die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs, auf Wunsch in der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Gutachterkosten
Ab einem gewissen Schadenumfang wählen Sie den Gutachter selbst. Das Honorar gehört dann zum Schaden.
Mietwagen und Nutzungsausfall
Solange Ihr Auto in der Werkstatt steht, steht Ihnen ein Ersatzwagen zu, oder eine Entschädigung pro Tag, wenn Sie darauf verzichten.
Wertminderung
Ein Unfallwagen ist beim Wiederverkauf weniger wert, selbst nach einwandfreier Reparatur. Diesen Verlust gleicht die Versicherung aus.
Schmerzensgeld
Wer verletzt wurde, hat neben Behandlungskosten und Verdienstausfall oft Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittenen Schmerzen.
Anwaltskosten
Die Gebühren für die anwaltliche Vertretung gehören bei fremdverschuldeten Unfällen zum Schaden und werden der Gegenseite berechnet.
Welche dieser Positionen bei Ihnen greifen, sagen wir Ihnen nach der ersten Prüfung.
Fünf Minuten für Ihren Schaden.
Mehr braucht die Online-Meldung nicht. Alles Weitere klären wir am Telefon.